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   BVerwG, 01.03.1972 - I B 18.72   

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https://dejure.org/1972,1739
BVerwG, 01.03.1972 - I B 18.72 (https://dejure.org/1972,1739)
BVerwG, Entscheidung vom 01.03.1972 - I B 18.72 (https://dejure.org/1972,1739)
BVerwG, Entscheidung vom 01. März 1972 - I B 18.72 (https://dejure.org/1972,1739)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Befristete Ausnahmebewilligung zur selbstständigen Ausübung des Radio- und Fernsehtechnikerhandwerks - Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache in der Nichtzulassungsbeschwerde - Antrag auf Erteilung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 17.07.1961 - 1 BvL 44/55

    Handwerksordnung

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1972 - I B 18.72
    Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, daß die Zulassung zum selbständigen Betrieb eines Handwerks den grundsätzlich von allen Bewerbern zu erbringenden Großen Befähigungsnachweis rechtfertigt (BVerfGE 13, 97).
  • BVerwG, 26.01.1962 - VII C 68.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1972 - I B 18.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang auf die Bedenken, die sich aus der Erteilung befristeter Ausnahmebewilligungen zwecks Vorbereitung auf die Meisterprüfung ergeben, bereits mehrfach hingewiesen (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] [321/22]; Beschlüsse vom 4. Juli 1969 - BVerwG I CB 15.69 - und 23. Februar 1970 - BVerwG I B 12.70 - [DVBl. 1970, 976 = GewArch.
  • BVerwG, 23.02.1970 - I B 12.70

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 8 Abs. 1 Handwerksordnung (HwO) -

    Auszug aus BVerwG, 01.03.1972 - I B 18.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang auf die Bedenken, die sich aus der Erteilung befristeter Ausnahmebewilligungen zwecks Vorbereitung auf die Meisterprüfung ergeben, bereits mehrfach hingewiesen (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] [321/22]; Beschlüsse vom 4. Juli 1969 - BVerwG I CB 15.69 - und 23. Februar 1970 - BVerwG I B 12.70 - [DVBl. 1970, 976 = GewArch.
  • BVerwG, 04.07.1969 - I CB 15.69
    Auszug aus BVerwG, 01.03.1972 - I B 18.72
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang auf die Bedenken, die sich aus der Erteilung befristeter Ausnahmebewilligungen zwecks Vorbereitung auf die Meisterprüfung ergeben, bereits mehrfach hingewiesen (BVerwGE 13, 317 [BVerwG 26.01.1962 - VII C 68/59] [321/22]; Beschlüsse vom 4. Juli 1969 - BVerwG I CB 15.69 - und 23. Februar 1970 - BVerwG I B 12.70 - [DVBl. 1970, 976 = GewArch.
  • OVG Sachsen, 14.03.1997 - 3 S 449/96

    Eintragung in die Handwerksrolle; Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige

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  • BVerwG, 21.12.1982 - 5 B 79.82

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Befristete Ausnahmebewilligungen sollen vielmehr nur in Ausnahmefällen erteilt werden, wenn der Antragsteller bereits über die für die Ausübung eines selbständigen Handwerks erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt und der Zeitpunkt seiner bisher noch nicht abgelegten Meisterprüfung überschaubar festgelegt werden kann (Beschlüsse vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - [Buchholz 451.45 § 8 HandwO Nr. 2]; 1. März 1972 - BVerwG 1 B 18.72 - [Buchholz 451.45 § 8 HandwO Nr. 6]).
  • BVerwG, 17.12.1982 - 5 CB 110.81

    Zulässigkeit der Abordnung von Richtern am Verwaltungsgericht an den

    Befristete Ausnahmebewilligungen sollen nur in Ausnahmefällen erteilt werden, wenn der Antragsteller bereits über die für die Ausübung seines selbständigen Handwerks erforderlichen Kenntnisse verfügt und der Zeitpunkt seiner bisher noch nicht abgelegten Meisterprüfung überschaubar festgelegt werden kann (Beschluß vom 1. März 1972 - BVerwG 1 B 18.72 - [Buchholz 451.45 § 8 HandwO Nr. 6]).
  • BVerwG, 06.12.1983 - 5 B 158.82

    Voraussetzungen an die Erweiterung einer bereits erteilten Ausnahmebewilligung

    Was schließlich den Hinweis des Klägers auf die von ihm begonnene Meisterprüfung anbelangt, so ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt, daß befristete Ausnahmebewilligungen nur erteilt werden sollen, wenn der Antragsteller über die für die Ausübung seines selbständigen Handwerks erforderlichen Kenntnisse verfügt und der Zeitpunkt seiner bisher nicht abgelegten Meisterprüfung überschaubar festgelegt werden kann (Beschluß vom 1. März 1972 - BVerwG 1 B 18.72 - [Buchholz 451.45 § 8 HandwO Nr. 6]; Beschluß vom 17. Dezember 1982 - BVerwG 5 CB 110.81 -).
  • BVerwG, 04.06.1986 - 1 B 79.86

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Klärungsbedürftigkeit der Anwendung

    Dabei ist davon auszugehen, daß eine Ausnahmebewilligung nicht zur Umgehung der Meisterprüfung führen darf und eine Ausnahme von der Regel bleiben muß, daß gemäß § 7 Abs. 1 HwO grundsätzlich nur derjenige in die Handwerksrolle eingetragen werden darf, der in dem von ihm zu betreibenden Handwerk die Meisterprüfung abgelegt hat (Beschlüsse vom 24. März 1983 - BVerwG 5 B 107.81 -, vom 1. März 1972 - BVerwG 1 B 18.72 - Buchholz 451.45 § 8 HwO Nr. 6 und vom 23. Februar 1970 - BVerwG 1 B 12.70 - Buchholz a.a.O. Nr. 2).
  • VG Arnsberg, 25.09.2000 - 1 K 574/99

    Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Erteilung einer

    vgl. BVerwG, Beschluß vom 01. März 1972 - I B 18.72 - in: GewArch 1972, S. 154.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.03.1997 - 3 S 449/96

    Handwerk; einstweilige Anordnung; Verwaltungsakt (Nebenbestimmung)

    Ob die von dem Antragsgegner in dieser Weise beschränkte Ausnahmebewilligung objektiv rechtmäßig ist, erscheint zwar fraglich, zumal auch für eine Ausnahmebewilligung, der eine Nebenbestimmung i.S.d. § 8 Abs. 2 HandwO beigefügt ist, die tatbestandlichen Voraussetzungen i.S.d. § 8 Abs. 1 Satz 1 HandwO in gleichem Maße erfüllt sein müssen wie bei einer unbeschränkten Ausnahmebewilligung i.S.d. § 8 Abs. 1 HandwO (BVerwG, Beschl. v. 1.3.1972, GewArch 1972, 154; Urt. v. 26.1.1962, BVerwGE 13, 317 [321]).
  • BVerwG, 29.08.1972 - I B 60.72

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Gewährung von

    Das Bundesverwaltungsgericht hat zu § 8 HwO bereits entschieden, daß die Behörde vor einer ablehnenden Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmebewilligung im Sinne des § 8 HwO nicht verpflichtet ist, dem Antragsteller zunächst eine befristete Ausnahmebewilligung zu erteilen, um ihm in der Zwischenzeit die Ablegung der Meisterprüfung zu ermöglichen (Beschlüsse vom 23. Februar 1970 - BVerwG I B 12.70 - [DVBl. 1970, 976 = GewArch. 1971, 164] und vom 1. März 1972 - BVerwG I B 18.72 -).
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